T1-Unterlage
Ein Zolldokument, das während des Transports zwischen zwei Zollstellen verwendet wird und Aufschluss über Menge und Wert der Waren gibt. Wenn die Waren beim Eintritt in die EU nicht bei der ersten Zollstelle (Grenzzollstelle, Flughafen, Seehafen) abgefertigt werden, begleitet das T1-Dokument die Waren bis zur endgültigen Zollabfertigung am Empfangsort. In Europa ist das T1-Dokument maximal 8 Tage lang gültig. Während dieser Zeit müssen die Waren bei der Zollstelle abgeliefert und verzollt werden.
Um einen T1-Begleitschein zu erstellen, müssen die folgenden Dokumente vorliegen:
Dokument, das sich auf die Ware bezieht (Handelsrechnung, Konnossement - mit Angaben zu Menge und Wert)
Dokumente zum Nachweis des Ursprungs der Waren (Ursprungszeugnis oder EUR.1
Dokumente zum Nachweis des Transports (Konnossemente, Dokumente über den Transport z.B. auf dem Seeweg)
Dokumente für die Zollabfertigung (Zollanmeldung)
Dokumente zu den technischen Spezifikationen (Konformitätserklärungen, Bescheinigungen, Homologationen)
Wie erhalte ich einen T1-Schein?
Um ein T-1-Dokument zu erhalten, muss beim Zoll ein Antrag in elektronischer Form gestellt werden.